Rauchverbot in öffentlichen Räumen

NichtraucherObwohl seit Jahren das  Rauchen in öffentlichen Räumen durch den §13 des Tabakgesetzes geregelt ist und man sich in allen umliegenden Gemeinden daran auch,  hält, war Trieben eine Ausnahme.  Bei diversen Veranstaltungen wurde nicht nur im Erdgeschoß des FZH, sondern auch am Gang vor dem Saal und sogar im Saal selbst geraucht.Dies hatte beim  Tagesordnungsunkt: „ Aktuelles“  der  letzten Vorstandssitzung zu einer nicht vom Vzbgm. Harzl begonnenen Diskussion geführt. Ich wies aber  darauf hin, dass es ein Gesetz gäbe, zu dessen Einhaltung auch die Gemeinde Trieben, als Eigentümer des FZH, verpflichtet sei.
Zum besseren Verständnis sollen hier einige Absätze des  Tabakgesetzes zitiert werden:
Nach § 13 Abs. 1 des Tabakgesetzes gilt, unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte.
Öffentlicher Ort ist gemäß § 1 Z 11 des Tabakgesetzes jeder Ort, der durch einen nicht von vorneherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann.
Das Tabakgesetz verlangt, wenn der/die InhaberIn eines öffentlichen Ortes das Rauchen gestatten möchte, dass dafür ein eigener Raum zur Verfügung gestellt wird………Das Rauchen darf im Raucherzimmer überdies nur dann gestattet werden, wenn ein entsprechender Schutz vor dem Eindringen des Tabakrauchs aus dem Raucherraum in die übrigen mit Rauchverbot belegten Räume gewährleistet ist.
So weit das Gesetz.
Nichtraucher-Symol-3Der Bürgermeister hat daraufhin die veranstaltenden Vereine über die bestehenden Vorschriften informiert und musste dafür viel Kritik einstecken. Als angebliche Urheber  des Verbotes müssen natürlich auch die Vertreter der Opposition herhalten.
Besonders bedauerlich ist die Kritik des Obmannes des Pensionistenverbandes, dem
NR. a.D. Ökonomierat Josef Horn, der dem Bürgermeister unterstellte, sich von der ÖVP etwas „anschaffen“ zu lassen. Es ist ein eigenartiges Verständnis von Demokratie, wenn jemand, der einst selbst in einer gesetzgebenden Körperschaft gesessen ist, zur Missachtung der dort beschlossenen Gesetze aufruft.  Herr Horn  ist offenbar nicht gewillt, aus der Vergangenheit seine Lehren zu ziehen und hält es weiterhin lieber mit dem von vielen Politikern gepflegten Opportunismus.
Als Vizebürgermeister werde ich gemeinsam mit meinen Gemeinderäten  auch in Zukunft  auf die strikte Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften Wert legen. Der Opportunismus hat bei uns in der Vergangenheit keine Rolle gespielt und wird dies auch in Zukunft nicht tun.